Zuzug
Falls Sie mit schulpflichtigen Kindern einen Wohnortswechsel nach Lachen planen, heissen wir Sie schon heute herzlich willkommen. Bitte melden Sie sich frühzeitig auf demBitte Javascript aktivieren! der Gemeindeschule.
Im Kanton Schwyz sind Kinder ab dem 2. Kindergarten bzw. ab dem vollendeten 5. Lebensjahr vor dem 31. Mai auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Bitte beachten Sie, dass schulpflichtige Kinder per Anmeldedatum die Gemeindeschule Lachen oder eine anerkannte Privatschule besuchen müssen.
Bitte füllen Sie untenstehendes Anmeldeformular aus und senden es uns elektronisch, oder per Post zu. Wir werden uns im Anschluss bei Ihnen melden.
Besucht Ihr Kind eine Privatschule, so senden Sie uns bitte eine Schulbestätigung für Ihr Kind von der betreffenden Schule zu.
Im Kanton Schwyz sind Kinder ab dem 2. Kindergarten bzw. ab dem vollendeten 5. Lebensjahr vor dem 31. Mai auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Bitte beachten Sie, dass schulpflichtige Kinder per Anmeldedatum die Gemeindeschule Lachen oder eine anerkannte Privatschule besuchen müssen.
Bitte füllen Sie untenstehendes Anmeldeformular aus und senden es uns elektronisch, oder per Post zu. Wir werden uns im Anschluss bei Ihnen melden.
Besucht Ihr Kind eine Privatschule, so senden Sie uns bitte eine Schulbestätigung für Ihr Kind von der betreffenden Schule zu.