Infos von A-Z
A
Anmeldung Kindergarten / Primarschule
Anmeldung Kindergarten / Primarschule
Falls Sie mit schulpflichtigen Kindern einen Wohnortswechsel nach Lachen planen, heissen wir Sie schon heute herzlich willkommen. Bitte melden Sie sich frühzeitig auf demSekretariat der Gemeindeschule.
Im Kanton Schwyz sind Kinder ab dem 2. Kindergarten bzw. ab dem vollendeten 5. Lebensjahr vor dem 31. Mai auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Bitte beachten Sie, dass schulpflichtige Kinder per Anmeldedatum die Gemeindeschule Lachen oder eine anerkannte Privatschule besuchen müssen.
Bitte füllen Sie untenstehendes Anmeldeformular aus und senden es uns elektronisch, oder per Post zu. Wir werden uns im Anschluss bei Ihnen melden.
Besucht Ihr Kind eine Privatschule, so senden Sie uns bitte eine Schulbestätigung für Ihr Kind von der betreffenden Schule zu.
Im Kanton Schwyz sind Kinder ab dem 2. Kindergarten bzw. ab dem vollendeten 5. Lebensjahr vor dem 31. Mai auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Bitte beachten Sie, dass schulpflichtige Kinder per Anmeldedatum die Gemeindeschule Lachen oder eine anerkannte Privatschule besuchen müssen.
Bitte füllen Sie untenstehendes Anmeldeformular aus und senden es uns elektronisch, oder per Post zu. Wir werden uns im Anschluss bei Ihnen melden.
Besucht Ihr Kind eine Privatschule, so senden Sie uns bitte eine Schulbestätigung für Ihr Kind von der betreffenden Schule zu.
Dokumente
B
Bibliothek
Bibliothek
Spannende Romane, Witzige Comics, Interessante Sachbücher, Hilfreiche Lern-Software; das alles finden Sie in der: Bibliothek
D
Dispensationen für Schülerinnen und Schüler
Die Feriendaten sind für alle Kindergarten- und Schulkinder verbindlich. Ferien- und Reisedispensen werden in der Regel nicht erteilt. Dispensen sind möglich für die Teilnahme an religiösen und kulturellen Festen sowie bei Besuchen von Familienfesten und kranken, dem Kind nahestehenden Personen. Die Details entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Reglement.
Die Schulleitung ist bestrebt, ein für alle Schulkinder gerechtes System zu handhaben und bittet die Eltern, diese Weisungen in ihren Ferienplanungen zu berücksichtigen.
Die Schulleitung ist bestrebt, ein für alle Schulkinder gerechtes System zu handhaben und bittet die Eltern, diese Weisungen in ihren Ferienplanungen zu berücksichtigen.
Dispensationen ausserordentlich talentierte Schülerinnen und Schüler
Kinder, die ausserschulisch in einer zeitlich aufwendigen Ausbildung stehen, sollen sowohl ihre schulischen wie auch ihre ausserschulischen Ziele erreichen können. Ab dem neuen Schuljahr haben Erziehungsberechtigte von sportlich, musisch, künstlerisch oder anderweitig begabten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ein Dispensationsgesuch zur ausserschulischen Förderung ihrer Kinder zu stellen. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewilligung sind unter anderem:
Mit der Einführung dieses Reglements passt sich die Gemeindeschule Lachen den vermehrt gestellten Gesuchen für die Förderung von talentierten und leistungsstarken Kindern an, welche vor allem im sportlichen Bereich auf Trainingsmöglichkeiten angewiesen sind.
- Von den Schülerinnen und Schülern wird Selbstständigkeit in Bezug auf ihre Arbeitsorganisation, Ausdauer, Belastbarkeit und eine gute Auffassungsgabe verlangt.
- Von den Erziehungsberechtigen fordern wir Unterstützung in den organisatorischen Belangen und in der Bewältigung des nachzuholenden Schulstoffes.
Mit der Einführung dieses Reglements passt sich die Gemeindeschule Lachen den vermehrt gestellten Gesuchen für die Förderung von talentierten und leistungsstarken Kindern an, welche vor allem im sportlichen Bereich auf Trainingsmöglichkeiten angewiesen sind.
Dyskalkulie
Dyskalkulie
Dyskalkulie ist eine Schwäche beim Erlernen der Rechenoperationen, der Orientierung im Zahlenraum und/oder des mathematischen Verständnisses.
Zum Angebot: Dyskalkulie
Zum Angebot: Dyskalkulie
E
Einschulungstermine im Kanton SZ
Einschulungstermine im Kanton SZ
Die Einschulungstermine sind kantonal festgelegt. Kinder, die am 31. Mai das 4. Altersjahr zurückgelegt haben, können im darauffolgenden Kalenderjahr in den kleinen Kindergarten eintreten.
Jedes Kind, das am 31. Mai das fünfte Altersjahr zurückgelegt hat, besucht im nächsten Schuljahrden obligatorischen Kindergarten.
Für Kinder die zwischen dem 1. April und 31. Juli der entprechenden Jahre geboren sind, besteht die Möglichkeit des vorzeitigen bzw. zurückgestellten Eintritts. Siehe Link.
Mehr dazu: Kindergarten
Jedes Kind, das am 31. Mai das fünfte Altersjahr zurückgelegt hat, besucht im nächsten Schuljahrden obligatorischen Kindergarten.
Für Kinder die zwischen dem 1. April und 31. Juli der entprechenden Jahre geboren sind, besteht die Möglichkeit des vorzeitigen bzw. zurückgestellten Eintritts. Siehe Link.
Mehr dazu: Kindergarten
Elternforum der Gemeindeschule Lachen
Elternforum der Gemeindeschule Lachen
Für Informationen zum Elternforum und Ihren Mitwirkungsmöglichkeiten folgen Sie bitte diesem Link
F
Ferienplan
Schuljahr 2026/27
| Anlass | Datum |
|---|---|
| Chilbi-Montag - unterrichtsfrei | 7. September 2026 |
| Herbstferien | 26. September 2026 - 18. Oktober 2026 |
| Maria Empfängnis - unterrichtsfrei | 8. Dezember 2026 |
| Weihnachtsferien | 24. Dezember 2026 - 6. Januar 2027 |
| 1. Fasnachtstag - unterrichtsfrei | 25. Januar 2027 |
| Güdelmontag & Chlinä Zischtig - unterrichtsfrei | 8. Februar 2027 - 9. Februar 2027 |
| Sportferien | 27. Februar 2027 - 14. März 2027 |
| Josefstag | 19. März 2027 |
| Ostern: Karfreitag & Ostermontag - unterrichtsfrei | 26. März 2027 - 29. März 2027 |
| Frühlingsferien | 1. Mai 2027 - 17. Mai 2027 |
| Pfingstmontag - unterrichtsfrei | 17. Mai 2027 |
| Fronleichnam - unterrichtsfrei | 27. Mai 2027 |
| Sommerferien | 10. Juli 2027 - 15. August 2027 |
Fundgegenstände
Fundgegenstände
Schulhaus Seefeld
Fundgegenstände wie Kleider, Znüniböxli, Schirme und dergleichen werden beim Eingang Nord unterhalb der Sitzgelegenheiten im EG in Boxen zwischengelagert. Bitte schauen Sie dort nach, wenn Ihr Kind etwas vermisst. Rückfragen dazu nimmt der Hausdienst entgegen. Für Uhren, Schlüssel, Schmuck, Brillen usw. melden Sie sich im Sekretariat.
In den Kindergärten werden die Fundgegenstände bei den jeweiligen Lehrpersonen gelagert.
Turnhalle/Hallenbad Seefeld
Oft wird nach dem Turn- oder Schwimmunterricht etwas liegengelassen. In den Garderoben der Turn- und Schwimmhalle Seefeld gefundene Wertgegenstände wie z.B. Uhren, etc. werden verschlossen aufbewahrt. Kleider und Schuhe werden an der Garderobe im Erdgeschoss der Seefeld
Turnhalle gesammelt.
Die Gegenstände können an den jeweiligen Orten abgeholt werden. Bezüglich liegen gelassenen Gegenständen in der Garderobe der Turn- und Schwimmhalle wenden Sie sich bitte zu den offiziellen Schulzeiten direkt an den Hauswart Thomas Stöcklin 055 451 08 48.
Fundgegenstände wie Kleider, Znüniböxli, Schirme und dergleichen werden beim Eingang Nord unterhalb der Sitzgelegenheiten im EG in Boxen zwischengelagert. Bitte schauen Sie dort nach, wenn Ihr Kind etwas vermisst. Rückfragen dazu nimmt der Hausdienst entgegen. Für Uhren, Schlüssel, Schmuck, Brillen usw. melden Sie sich im Sekretariat.
In den Kindergärten werden die Fundgegenstände bei den jeweiligen Lehrpersonen gelagert.
Turnhalle/Hallenbad Seefeld
Oft wird nach dem Turn- oder Schwimmunterricht etwas liegengelassen. In den Garderoben der Turn- und Schwimmhalle Seefeld gefundene Wertgegenstände wie z.B. Uhren, etc. werden verschlossen aufbewahrt. Kleider und Schuhe werden an der Garderobe im Erdgeschoss der Seefeld
Turnhalle gesammelt.
Die Gegenstände können an den jeweiligen Orten abgeholt werden. Bezüglich liegen gelassenen Gegenständen in der Garderobe der Turn- und Schwimmhalle wenden Sie sich bitte zu den offiziellen Schulzeiten direkt an den Hauswart Thomas Stöcklin 055 451 08 48.
H
Hausaufgabenzimmer
Im Ufzgizimmer kann Ihr Kind unter Aufsicht die Hausaufgaben erledigen und geht anschliessend nach Hause. Zum Angebot:
Hausaufgabenzimmer
I
ICT im Schulalltag
ICT im Schulalltag
An der Gemeindeschule Lachen werden iPads integriert eingesetzt. Damit schaffen wir eine Lernumgebung, die selbstgesteuertes und kooperatives Lernen unterstützt.
Damit dies optimal gelingt, werden die Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse mit einem persönlichen Gerät ausgerüstet.
Der gezielte Einsatz digitaler Technologien soll unsere Schülerinnen und Schüler zu kritischen, verantwortungsvollen Anwendern erziehen. Trotz aller digitalen Möglichkeiten bleibt das konkrete Handeln und Tun im Vordergrund; die virtuelle Welt auf dem Bildschirm ist nur eine sinnvolle Ergänzung zur Vertiefung und Erweiterung von Lernprozessen.
Damit dies optimal gelingt, werden die Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse mit einem persönlichen Gerät ausgerüstet.
Der gezielte Einsatz digitaler Technologien soll unsere Schülerinnen und Schüler zu kritischen, verantwortungsvollen Anwendern erziehen. Trotz aller digitalen Möglichkeiten bleibt das konkrete Handeln und Tun im Vordergrund; die virtuelle Welt auf dem Bildschirm ist nur eine sinnvolle Ergänzung zur Vertiefung und Erweiterung von Lernprozessen.
J
Jokertage - Selbstdispensation
Jokertage - Selbstdispensation
Bei den Jokerhalbtagen handelt es sich um eine Selbstdispensation durch die Erziehungsberechtigten. Pro Schuljahr haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kindergarten- oder Primarschulkind während vier Schulhalbtagen aus dem Unterricht zu nehmen. Schülerinnen und Schüler, welche im 2. Semester in die Gemeindeschule Lachen eintreten, haben ein Anrecht auf zwei Jokerhalbtage.
Das Kind und die Eltern entscheiden gemeinsam über die freien Halbtage. Die vier Halbtage können einzeln oder zusammenhängend, ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Eine Übertragung auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht möglich. Es können nur ganze Halbtage bezogen werden. Für den letzten Schultag vor den Sommerferien und den ersten Schultag nach den Sommerferien (zu Beginn eines neuen Schuljahres) werden keine Jokerhalbtage bewilligt. Ebenso können während Schullagern, Projekttagen, Projektwochen oder sportlichen Anlässen keine Jokerhalbtage eingelöst werden. Bewilligte Dispensationen dürfen nicht durch Jokerhalbtage zusätzlich verlängert werden.
Der Jokerhalbtag gilt, wie die anderen bewilligten Absenzen, als entschuldigte Absenz und wird im Zeugnis entsprechend eingetragen (siehe auch: Dispensationsreglement vom 21.03.2019; Punkt 2.2 „Jokerhalbtage für Kindergarten und Primarschule“).
Bitte erfassen Sie die Jokertage mindestens zwei Tage im Voraus in Pupil Connect (Absenzmodul).
Das Kind und die Eltern entscheiden gemeinsam über die freien Halbtage. Die vier Halbtage können einzeln oder zusammenhängend, ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Eine Übertragung auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht möglich. Es können nur ganze Halbtage bezogen werden. Für den letzten Schultag vor den Sommerferien und den ersten Schultag nach den Sommerferien (zu Beginn eines neuen Schuljahres) werden keine Jokerhalbtage bewilligt. Ebenso können während Schullagern, Projekttagen, Projektwochen oder sportlichen Anlässen keine Jokerhalbtage eingelöst werden. Bewilligte Dispensationen dürfen nicht durch Jokerhalbtage zusätzlich verlängert werden.
Der Jokerhalbtag gilt, wie die anderen bewilligten Absenzen, als entschuldigte Absenz und wird im Zeugnis entsprechend eingetragen (siehe auch: Dispensationsreglement vom 21.03.2019; Punkt 2.2 „Jokerhalbtage für Kindergarten und Primarschule“).
Bitte erfassen Sie die Jokertage mindestens zwei Tage im Voraus in Pupil Connect (Absenzmodul).
Jugendliche: Adressen und Anlaufstellen
Adressen und Anlaufstellen
Jugendtreffs, Fach- und Beratungsstellen im Kanton Schwyz
K
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (Tria Plus) ist das Kompetenzzentrum des Kantons SZ für ambulante Psychiatrie und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Informieren Sie sich auf der ensprechenden Homepage über das Angebot: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Kindergarten - Stundenplan
Kindergarten - Stundenplan
Der Stundenplan sämtlicher Kindergärten der Gemeindeschule Lachen is analog.
Im ersten Kindergartenjahr sind die "KG 1" Kindergartenkinder am Montag, Mittwoch und Freitag morgens und am Dienstag und Donnerstag nachmittags anwesend.
Im zweiten Jahr sind die "KG 2" Kindergartenkinder am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag morgens und nachmittags anwesend. Am Mittwoch ist der Nachmittag frei.
Im ersten Kindergartenjahr sind die "KG 1" Kindergartenkinder am Montag, Mittwoch und Freitag morgens und am Dienstag und Donnerstag nachmittags anwesend.
Im zweiten Jahr sind die "KG 2" Kindergartenkinder am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag morgens und nachmittags anwesend. Am Mittwoch ist der Nachmittag frei.
Kindesschutz
Kindesschutz
Physische und psychische Gewalt, sowie Vernachlässigung und mangelnde Zuwendung sind die häufigsten Formen von Misshandlungen bei Kindern und Jugendlichen.
Flyer für Fachpersonen sowie Direktbetroffene und Angehörige
Flyer für Fachpersonen sowie Direktbetroffene und Angehörige
L
Läuse
Läuse
Ab und zu tauchen auf den Köpfen von Kindern Läuse auf. Dies hat allerdings nichts mit schlechter Hygiene zu tun, sondern eher mit der immer grösser werdenden Reisefreudigkeit der Leute. Um eine Ausbreitung auf andere Kinderköpfe zu verhindern, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf https://www.kopflaus.ch/lander
- sofortige Information der Lehrperson
- die Lehrperson informiert die Eltern der ganzen Klasse (ohne Namensnennung)
- wichtig ist die tägliche Kontrolle der Haare auf Läuse und Nissen und bei Befall die Behandlung mit einem geeigneten Lausshampoo. In Apotheken und Drogerien werden Sie kompetent beraten.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf https://www.kopflaus.ch/lander
Legasthenie
Legasthenie
Legasthenie ist die Bezeichnung für eine Lese- und Rechtschreibeschwäche. Zum Angebot: Legasthenie
Lernlinks
Lernlinks
In der folgenden Aufstellung stellen wir Links zu externen Webseiten zur Verfügung, welche fürs Lernen genutzt werden können.
Für alle Stufen und Fächer:
https://quizlet.com/de
Hier kannst du deine Lernziele spielerisch erreichen. Du kannst z.B. deine eigenen Vokabelsets erstellen und so nach deiner Stärke üben.
https://www.ilern.ch/
ilern enthält eine sehr grosse Materialsammlung für das interaktive Lernen. Verschiedene Links zu verschiedenen Fächern bzw. Altersklassen sind aufgeschaltet.
So kannst du in ganz vielen Fächern online üben und lernen.
https://www.planet-schule.de/i...
Auf dieser Seite findest du viele Themen, die in NMG behandelt werden.
Fächerbezogene Lernlinks:
Englisch ab 3. Klasse
https://www.duolingo.com/
In jeder Lektion beinhaltet Duolingo mehrere Sprech-, Hör-, Übersetzungs- und Auswahlübungen. Duolingo ist motivierend, da du die Sprache nach deinem Tempo und Niveau lernen kannst.
Deutsch
https://www.lesespuren-online....
Hier kannst du mit Lesespuren das Textverständnis nach deiner Stufe üben.
https://www.deutsch-to-go.de/
Höre kurze Hörverständnisse an und löse die Fragen dazu.
Für alle Stufen und Fächer:
https://quizlet.com/de
Hier kannst du deine Lernziele spielerisch erreichen. Du kannst z.B. deine eigenen Vokabelsets erstellen und so nach deiner Stärke üben.
https://www.ilern.ch/
ilern enthält eine sehr grosse Materialsammlung für das interaktive Lernen. Verschiedene Links zu verschiedenen Fächern bzw. Altersklassen sind aufgeschaltet.
So kannst du in ganz vielen Fächern online üben und lernen.
https://www.planet-schule.de/i...
Auf dieser Seite findest du viele Themen, die in NMG behandelt werden.
Fächerbezogene Lernlinks:
Englisch ab 3. Klasse
https://www.duolingo.com/
In jeder Lektion beinhaltet Duolingo mehrere Sprech-, Hör-, Übersetzungs- und Auswahlübungen. Duolingo ist motivierend, da du die Sprache nach deinem Tempo und Niveau lernen kannst.
Deutsch
https://www.lesespuren-online....
Hier kannst du mit Lesespuren das Textverständnis nach deiner Stufe üben.
https://www.deutsch-to-go.de/
Höre kurze Hörverständnisse an und löse die Fragen dazu.
Logopädie
Logopädie
Ziel der Logopädie ist die Beratung und Therapie bei Störungen der Stimme, der Sprache, des Redeflusses, der Artikulation und des Schluckens. Zum Angebot: Logopädie
Logopädie, Abteilung (ALO)
Logopädie, Abteilung (ALO)
Logopädie kann helfen wenn:
Unser Ziel ist die Förderung der sprachlichen Kommunikation und somit die soziale und schulische Integration des Kindes.
Wir bieten:
Für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche
Wir arbeiten mit den Eltern, anderen Fachleuten und den Lehrpersonen zusammen.
Adresse:
KANTON SCHWYZ
Amt für Volksschulen und Sport
Abteilung Logopädie
Dienststelle Lachen
Gerbiweg 8
8853 Lachen
Tel: 041 819 84 97
Internet: http://www.sz.ch/logopaedie
- das Kind anders spricht als Gleichaltrige
- das Kind undeutlich spricht oder sich nicht ausdrücken kann
- das Kind keine Sätze bildet oder nicht alle Laute (z.B.: "R", "Sch", "S") ausspricht
- das Kind überaus schnell oder stockend spricht
Unser Ziel ist die Förderung der sprachlichen Kommunikation und somit die soziale und schulische Integration des Kindes.
Wir bieten:
Für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche
- Erstabklärungen
- Beratungen
- Therapien
- Reihenuntersuche im Kindergarten
Wir arbeiten mit den Eltern, anderen Fachleuten und den Lehrpersonen zusammen.
Adresse:
KANTON SCHWYZ
Amt für Volksschulen und Sport
Abteilung Logopädie
Dienststelle Lachen
Gerbiweg 8
8853 Lachen
Tel: 041 819 84 97
Internet: http://www.sz.ch/logopaedie
M
Mobiltelefone, Smartwatch und weitere elektronische Geräte
Mobiltelefone, Smartwatch und weitere elektronische Geräte
Auf dem ganzen Schulhausareal sind Handys, Smartwatches und weitere elektronische Geräte unsichtbar und unhörbar aufzubewahren. Das heisst konkret: Sie sind ausgeschaltet und verstaut. Ist ein Gerät während des Unterrichts oder auf dem Schulareal zu hören oder zu sehen, nimmt es die Lehrperson an sich. Beim ersten Mal erhält das betroffene Schulkind das Gerät am Ende des Tages von der Lehrperson zurück. Beim zweiten Mal muss das Gerät bei der Schulleitung abholt werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden jeweils informiert. In jedem weitern Fall müssen Eltern/Erziehungsberechtigte das Gerät persönlich bei der Schulleitung abholen.
P
Pädagogischer Computersupport
Pädagogischer Computersupport
Hüppin Remo
Klassenlehrperson Primarstufe
Bitte Javascript aktivieren!
Klassenlehrperson Primarstufe
Bitte Javascript aktivieren!
Psychomotorik
Psychomotorik
Unser Körper ist viel mehr als ein Zusammenspiel von Knochen, Muskeln, Nerven und lebenswichtigen Organen. Zwischen Körper und Seele besteht eine wechselseitige Beziehung. Die Psychomotorik ist ein Fachgebiet und beruht auf der Wechselwirkung von Motorik und Gefühlsleben. Zum Angebot: Psychomotorik
S
Schularzt
Schularzt
Der Schulgesundheitsdienst (SGD) überwacht den Gesundheitszustand der Schulkinder während der obligatorischen Schulpflicht durch periodische Untersuchungen. Die Schulärzteschaft führt mit Unterstützung des Schulgesundheitsdienstes schulärztliche Untersuchungen und Impfungen durch. Zusätzlich bietet sie Schulbehörden und Lehrpersonen Beratungsdienste zu gesundheitlichen Fragen an.
Schulgesundheitsdienst des Kanton SZ
Schulbestätigungen
Schulbestätigungen
Die Schuladministration stellt auf Wunsch eine Schulbestätigung für den Schulbesuch an der Gemeindeschule Lachen aus.
Für Schülerinnen und Schüler, die aktuell an der Primarschule gemeldet sind, ist dies kostenlos. Für ehemalige Schüler /-innen der Gemeindeschule Lachen berechnen wir eine Umkostengebühr von 30.00 CHF.
(SR Beschluss vom 27.03.2018)
Für Schülerinnen und Schüler, die aktuell an der Primarschule gemeldet sind, ist dies kostenlos. Für ehemalige Schüler /-innen der Gemeindeschule Lachen berechnen wir eine Umkostengebühr von 30.00 CHF.
(SR Beschluss vom 27.03.2018)
Schulbesuche
Schulbesuche
Alljährlich findet Ende Oktober in der March der "Tag der offenen Schulen Ausserschwyz" statt. Das Ziel der Gemeindeschule ist es, Eltern, Erziehungsberechtigten, Besucherinnen und Besuchern einen Einblick in den heutigen Schulalltag zu gewähren und die Möglichkeit zu geben, Kinder als Lernende in der Schule zu erleben und zu beobachten.
Um den Besuchstag für alle angenehm zu gestalten, machen wir die Besucherinnen und Besucher auf einige Punkte aufmerksam:
Natürlich sind Besuche von Eltern und Erziehungsberechtigten auch ausserhalb dieser offiziellen Besuchstage möglich und willkommen. Ihr Kind bringt zu Schuljahresbeginn "Besuchsgutscheine mit nach Hause, mit denen Sie sich bei den Lehrpersonen anmelden können.
Um den Besuchstag für alle angenehm zu gestalten, machen wir die Besucherinnen und Besucher auf einige Punkte aufmerksam:
- Der Unterricht findet nach Stundenplan statt.
- Ihr Kind zeigt Ihnen gerne, wie es im Alltag selbständig lernen und arbeiten kann.
- Unterstützen Sie Ihr Kind bitte nur nach Rücksprache mit der Lehrperson.
- Wir bitten Sie, Ihren Besuch nach dem Lektionsbeginn zu richten (08:15 / 09:00 / 10:05 / 10:50 / 13:40 / 14:25 / 15:25 Uhr).
- Die Lehrpersonen und die Lernenden sind Ihnen dankbar, wenn Sie Gespräche und Diskussionen vor oder nach dem Unterrichtsbesuch führen.
- Aus Gründen des Datenschutzes bitten wir Sie, nur persönliches Material Ihres eigenen Kindes anzuschauen (Ordner, Hefte,…).
- Wir bitten Sie keine Foto- und Videoaufnahmen zu machen.
Natürlich sind Besuche von Eltern und Erziehungsberechtigten auch ausserhalb dieser offiziellen Besuchstage möglich und willkommen. Ihr Kind bringt zu Schuljahresbeginn "Besuchsgutscheine mit nach Hause, mit denen Sie sich bei den Lehrpersonen anmelden können.
Schülerchor
Schülerchor
Der Schülerchor von Lachen wird wie der Musikunterricht durch die Musikschule Lachen-Altendorf angeboten.
Schulergänzende Betreuung SeB
Schulergänzende Betreuung SeB
Die Gemeindeschule Lachen bietet mit der Schulergänzenden Betreuung ein Angebot, das dem Wohle der Kinder dient und positive Auswirkungen auf den eigentlichen Schulbetrieb hat. Es besteht aus Mittagstisch und Schülerhort. Ziel ist eine ganzheitliche und professionelle Betreuung der Kinder zwischen und nach der Unterrichtszeit. Neu wird als Pilotprojekt auch eine Ferienbetreuung in einzelnen Schulferienwochen angeboten.
Für die erbrachten Leistungen wird ein angemessener Beitrag der Eltern / Erziehungsberechtigten erhoben.
Eltern mit Wohnsitz in Lachen, welche einer Erwerbstätigkeit oder einer Aus- und Weiterbildung nachgehen und ihr Kind in der SeB betreuen lassen, haben bis zu einem anspruchsberechtigten Einkommen von CHF 153'215 die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung dafür zu erhalten (Link).
Für die erbrachten Leistungen wird ein angemessener Beitrag der Eltern / Erziehungsberechtigten erhoben.
Eltern mit Wohnsitz in Lachen, welche einer Erwerbstätigkeit oder einer Aus- und Weiterbildung nachgehen und ihr Kind in der SeB betreuen lassen, haben bis zu einem anspruchsberechtigten Einkommen von CHF 153'215 die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung dafür zu erhalten (Link).
Schulprogramm
Schulprogramm
Das Schulprogramm für die Zeitperiode SJ 2025-26 bis SJ 2028-29 definiert die Entwicklungsschwerpunkte der Gemeindeschule Lachen.
In der Beilage finden Sie einen Überblick über die einzelnen Zielsetzungen.
In der Beilage finden Sie einen Überblick über die einzelnen Zielsetzungen.
Die tabellarische Übersicht zeigt ihnen den zeitlichen Verlauf der Erarbeitung und Realisisierung der entsprechenden Entwicklungsschwerpunkte unserer Schule auf.
Schulpsychologie, Abteilung (ASP)
Schulpsychologie, Abteilung (ASP)
Die Abteilung Schulpsychologie (ASP) ist ein kantonaler Dienst für Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen und Behörden bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten.
Zum Angebot: Abteilung Schulpsychologie
Zum Angebot: Abteilung Schulpsychologie
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit
Ziel der Schulsozialarbeit ist es, die Lehrpersonen zugunsten ihrer Kernaufgaben im pädagogischen Bereich zu entlasten sowie Eltern und Kinder bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen.
Zum Angebot: Schulsozialarbeit
Zum Angebot: Schulsozialarbeit
Sicherheit auf dem Schulweg
Sicherheit auf dem Schulweg
Der Schulweg ist ein wichtiges Entwicklungsfeld für unsere Schulkinder:
Gemäss § 43 der Verordnung über die Volksschule stehen die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Das Elternforum der Gemeindeschule hat zusammen mit der Schule einen Schulweg-Kodex erarbeitet.
In den beiliegenden Broschüre können sie wertvolle Hinweise entnehmen.
- Zu Fuss zur Schule zu gehen macht Spass, hält fit, ist lehrreich und schont die Umwelt.
- Die Kinder können soziale Kontakte pflegen und lernen, Konflikte auszutragen.
- Sie werden selbstständiger und gewöhnen sich an den Strassenverkehr.
Gemäss § 43 der Verordnung über die Volksschule stehen die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Das Elternforum der Gemeindeschule hat zusammen mit der Schule einen Schulweg-Kodex erarbeitet.
In den beiliegenden Broschüre können sie wertvolle Hinweise entnehmen.
Sonderpädagogisches Konzept
Sonderpädagogisches Konzept
Die Gemeindeschule Lachen verfügt über ein umfangreiches Sonderschulungsangebot. Nötige Massnahmen werden in allen Fällen in Zusammenarbeit mit dem Abteilung Schulpsychologie, den Klassenlehrpersonen und den Eltern abgesprochen.
Die Integrative Förderung (IF) geht vom Grundsatz aus, dass möglichst alle Kinder gemeinsam lernen können. Damit sind auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen gemeint.An unserer Schule wird IF seit 2009 umgesetzt. Grundsätzlich besuchen alle Kinder die Regelklasse in der Schule. Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten werden zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Fächer in einer kleinen Fördergruppe unterrichtet oder innerhalb der Klasse durch eine zusätzliche Fachperson IF (Heilpädagogin/Heilpädagoge) individuell unterstützt.
Die Zuteilung zur Integrativen Förderung erfolgt aufgrund einer Beurteilung durch Fachpersonen (Fachteam) oder einer Abklärung durch die Abteilung Schulpsychologie (ASP) in Pfäffikon.Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen werden in unserem LernAtelier durch unterrichtliche Massnahmen während der Unterrichtszeit zusätzlich gefördert.
Die Integrative Förderung (IF) geht vom Grundsatz aus, dass möglichst alle Kinder gemeinsam lernen können. Damit sind auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen gemeint.An unserer Schule wird IF seit 2009 umgesetzt. Grundsätzlich besuchen alle Kinder die Regelklasse in der Schule. Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten werden zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Fächer in einer kleinen Fördergruppe unterrichtet oder innerhalb der Klasse durch eine zusätzliche Fachperson IF (Heilpädagogin/Heilpädagoge) individuell unterstützt.
Die Zuteilung zur Integrativen Förderung erfolgt aufgrund einer Beurteilung durch Fachpersonen (Fachteam) oder einer Abklärung durch die Abteilung Schulpsychologie (ASP) in Pfäffikon.Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen werden in unserem LernAtelier durch unterrichtliche Massnahmen während der Unterrichtszeit zusätzlich gefördert.
U
Unbewilligte Abwesenheiten von Schulkindern - Bussenreglement
Unbewilligte Abwesenheiten von Schulkindern - Bussenreglement
Gemäss SRSZ 611.210 §47 tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung für den regelmässigen Schulbesuch und die Einhaltung der schulischen Pflichten ihres Kindes. Vom Schulrat verwarnt oder mit Ordnungsbusse von CHF 200.- bis 5'000.- bestraft wird, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kind ohne Bewilligung vom Unterricht fernhält (SRSZ 611.210 §47).
Basierend auf diesen rechtlichen Grundlagen und dem Dispensationsreglement hat der Schulrat das beiliegende Bussenreglement verfasst.
Basierend auf diesen rechtlichen Grundlagen und dem Dispensationsreglement hat der Schulrat das beiliegende Bussenreglement verfasst.
Unfallversicherung
Unfallversicherung
Die Schülerinnen und Schüler sind nicht durch die Schule versichert. Unfälle müssen privat der obligatorischen Krankenversicherung gemeldet werden.
Unterrichtszeiten
Unterrichtszeiten
Der Unterricht dauert für die Schülerinnen und Schüler vom 2. Kindergarten bis zur 6. Klasse täglich von 08.10–11.35 Uhr (Blockzeiten).
Am Nachmittag finden jeweils zwei oder drei Lektionen statt, es gibt also keine Blockzeiten. Die Lektionen starten entweder um 13.40 Uhr oder um 14.25 Uhr und dauern bis 15.10 Uhr oder 16.10 Uhr.
Am Nachmittag finden jeweils zwei oder drei Lektionen statt, es gibt also keine Blockzeiten. Die Lektionen starten entweder um 13.40 Uhr oder um 14.25 Uhr und dauern bis 15.10 Uhr oder 16.10 Uhr.
V
Verkehrsinstruktion
Verkehrsinstruktion
In Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei SZ werden die Schülerinnen und Schüler über die gesamte Primarschulzeit in Themen der Verkehrssicherheit geschult. Die Schulungen begleiten die Schulkinder in Ihrer Entwicklung. Sie beginnen mit dem erstmaligen Schulweg alleine, bis zum sicheren Bewegen im Strassenverkehr mit dem Fahrrad.
| Kindergarten | Verhalten als Fussgänger "warte-luege-lose-laufe" |
| 1. Klasse | Verhalten als Fussgänger "links gehen, Gefahr sehen" |
| 2.-4. Klasse | Fahrradausrüstung und Schutzhelm |
| 2.-4. Klasse | Geschicklichkeitsparcours - Fahrrad |
| 3.-4. Klasse | Praktische Fahrradausbildung durch das Dorf |
| 4. Klasse | Rad-Test |
| 5.-6. Klasse | Gefahrenlehre - Strassenverkehr und elektronische Medien |
W
Wegzug
Wegzug
Falls Sie planen, von Lachen wegzuziehen, informieren Sie bitte frühzeitig die Lehrperson. Den genauen Zügeltermin und die neue Adresse melden Sie bitte auf dem Sekretariat, damit eine Schülerüberweisung an den neuen Schulort vorgenommen werden kann.
Z
Zuzug
Zuzug
Falls Sie mit schulpflichtigen Kindern einen Wohnortswechsel nach Lachen planen, heissen wir Sie schon heute herzlich willkommen. Bitte melden Sie sich frühzeitig auf demBitte Javascript aktivieren! der Gemeindeschule.
Im Kanton Schwyz sind Kinder ab dem 2. Kindergarten bzw. ab dem vollendeten 5. Lebensjahr vor dem 31. Mai auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Bitte beachten Sie, dass schulpflichtige Kinder per Anmeldedatum die Gemeindeschule Lachen oder eine anerkannte Privatschule besuchen müssen.
Bitte füllen Sie untenstehendes Anmeldeformular aus und senden es uns elektronisch, oder per Post zu. Wir werden uns im Anschluss bei Ihnen melden.
Besucht Ihr Kind eine Privatschule, so senden Sie uns bitte eine Schulbestätigung für Ihr Kind von der betreffenden Schule zu.
Im Kanton Schwyz sind Kinder ab dem 2. Kindergarten bzw. ab dem vollendeten 5. Lebensjahr vor dem 31. Mai auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Bitte beachten Sie, dass schulpflichtige Kinder per Anmeldedatum die Gemeindeschule Lachen oder eine anerkannte Privatschule besuchen müssen.
Bitte füllen Sie untenstehendes Anmeldeformular aus und senden es uns elektronisch, oder per Post zu. Wir werden uns im Anschluss bei Ihnen melden.
Besucht Ihr Kind eine Privatschule, so senden Sie uns bitte eine Schulbestätigung für Ihr Kind von der betreffenden Schule zu.