Gemeindeschule Lachen
Unbewilligte Abwesenheiten von Schulkindern - Bussenreglement
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Unbewilligte Abwesenheiten von Schulkindern - Bussenreglement

Gemäss SRSZ 611.210 §47 tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung für den regelmässigen Schulbesuch und die Einhaltung der schulischen Pflichten ihres Kindes. Vom Schulrat verwarnt oder mit Ordnungsbusse von CHF 200.- bis 5'000.- bestraft wird, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kind ohne Bewilligung vom Unterricht fernhält (SRSZ 611.210 §47).

Basierend auf diesen rechtlichen Grundlagen und dem Dispensationsreglement hat der Schulrat das beiliegende Bussenreglement verfasst.