Gemeindeschule Lachen
Einschulungstermine im Kanton SZ
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Einschulungstermine im Kanton SZ

Die Einschulungstermine sind kantonal festgelegt. Kinder, die am 31. Mai das 4. Altersjahr zurückgelegt haben, können im darauffolgenden Kalenderjahr in den kleinen Kindergarten eintreten.

Jedes Kind, das am 31. Mai das fünfte Altersjahr zurückgelegt hat, besucht im nächsten Schuljahrden obligatorischen Kindergarten.

Für Kinder die zwischen dem 1. April und 31. Juli der entprechenden Jahre geboren sind, besteht die Möglichkeit des vorzeitigen bzw. zurückgestellten Eintritts. Siehe Link.

Mehr dazu: Kindergarten