Gemeindeschule Lachen
Dispensationen ausserordentlich talentierte Schülerinnen und Schüler
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Kinder, die ausserschulisch in einer zeitlich aufwendigen Ausbildung stehen, sollen sowohl ihre schulischen wie auch ihre ausserschulischen Ziele erreichen können. Ab dem neuen Schuljahr haben Erziehungsberechtigte von sportlich, musisch, künstlerisch oder anderweitig begabten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ein Dispensationsgesuch zur ausserschulischen Förderung ihrer Kinder zu stellen. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewilligung sind unter anderem:

  • Von den Schülerinnen und Schülern wird Selbstständigkeit in Bezug auf ihre Arbeitsorganisation, Ausdauer, Belastbarkeit und eine gute Auffassungsgabe verlangt.
  • Von den Erziehungsberechtigen fordern wir Unterstützung in den organisatorischen Belangen und in der Bewältigung des nachzuholenden Schulstoffes.

Mit der Einführung dieses Reglements passt sich die Gemeindeschule Lachen den vermehrt gestellten Gesuchen für die Förderung von talentierten und leistungsstarken Kindern an, welche vor allem im sportlichen Bereich auf Trainingsmöglichkeiten angewiesen sind.