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Für Neuzuzüger oder bei Übertritt aus einer Privatschule:

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und füllen Sie für Ihr Kind das Anmeldeformular aus:

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Gemeindeschule Lachen
Schulverwaltung
Seestrasse 36
8853 Lachen
sekretariat@schule-lachen.ch
055 451 08 30

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Schulverwaltung
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Anmeldung Schülerinnen und Schüler Personalien Download 0 Anmeldung Schülerinnen und Schüler Personalien
Spannende Romane, Witzige Comics, Interessante Sachbücher, Hilfreiche Lern-Software; das alles finden Sie in der Bibliothek
Hier können Sie das Absenzengesuch für eine ausserschulische Förderung von ausserordentlich talentierten Schülerinnen und Schülern herunterladen.
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Formular_Absenzgesuch_ausserordentlich_talentierte_SuS_SR_2019_0321.pdf Download 0 Formular_Absenzgesuch_ausserordentlich_talentierte_SuS_SR_2019_0321.pdf

Kinder, die ausserschulisch in einer zeitlich aufwendigen Ausbildung stehen, sollen sowohl ihre schulischen wie auch ihre ausserschulischen Ziele erreichen können. Ab dem neuen Schuljahr haben Erziehungsberechtigte von sportlich, musisch, künstlerisch oder anderweitig begabten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ein Dispensationsgesuch zur ausserschulischen Förderung ihrer Kinder zu stellen. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewilligung sind unter anderem:

  • Von den Schülerinnen und Schülern wird Selbstständigkeit in Bezug auf ihre   Arbeitsorganisation, Ausdauer, Belastbarkeit und eine gute Auffassungsgabe verlangt.
  • Von den Erziehungsberechtigen fordern wir Unterstützung in den organisatorischen Belangen und in der Bewältigung des nachzuholenden Schulstoffes.


Mit der Einführung dieses Reglements passt sich die Gemeindeschule Lachen den vermehrt gestellten Gesuchen für die Förderung von talentierten und leistungsstarken Kindern an, welche vor allem im sportlichen Bereich auf Trainingsmöglichkeiten angewiesen sind. Das Reglement und Formular mit welchem das Dispensationsbegehren eingereicht wird können auf dem Sekretariat eingefordert oder auf der Homepage heruntergeladen werden.

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Reglement_Absenzenr_ausserordentlich_talentierte_SuS_SR_2019_0321.pdf Download 0 Reglement_Absenzenr_ausserordentlich_talentierte_SuS_SR_2019_0321.pdf
Hier finden Sie das Formular für Dispensen, welche mehr als 4 Halbtage (Jokertage) betragen.
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Formular_Dispensationsgesuch_SuS_SR_2019_0321.pdf Download 0 Formular_Dispensationsgesuch_SuS_SR_2019_0321.pdf

Die Feriendaten sind für alle Kindergartenschüler und Schulkinder verbindlich. Eltern wollen bitte die Ferienplanung anpassen, damit der geordnete Schulbetrieb gewährleistet bleibt.
Zusätzlich zu den ordentlichen Schulferien stehen jedem Kind pro Jahr vier halbe Jokertage zur freien Verfügung. Bei den Jokerhalbtagen handelt es sich um eine Selbstdispensation durch die Erziehungsberechtigten. Pro Schuljahr haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kindergarten- oder Primarschulkind während vier Schulhalbtagen aus dem Unterricht zu nehmen. Schülerinnen und Schüler, welche im 2. Semester in die Gemeindeschule Lachen eintreten, haben ein Anrecht auf zwei Jokerhalbtage. Es gilt das Dispensationsreglement vom 21.03.2019; Punkt 2.2 „Jokerhalbtage für Kindergarten und Primarschule“.

Einschränkung:
Für den letzten Schultag vor den Sommerferien und den ersten Schultag nach den Sommerferien (zu Beginn eines neuen Schuljahres) kann kein Jokerhalbtag bewilligt werden. Ebenso kann während Schullagern, Projekttagen, Projektwochen oder sportlichen Anlässen kein Jokerhalbtag eingelöst werden.
Die Schulleitung ist bestrebt, mit dieser restriktiven Haltung ein für alle Schulkinder gerechtes System zu handhaben und bittet die Eltern, diese Weisungen in ihren Ferienplanungen zu berücksichtigen

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Dispensationensreglement_SuS_SR_2019_0321.pdf Download 0 Dispensationensreglement_SuS_SR_2019_0321.pdf
Dyskalkulie ist eine Schwäche beim Erlernen der Rechenoperationen, der Orientierung im Zahlenraum und/oder des mathematischen Verständnisses. Zum Angebot: Dyskalkulie
Die Einschulungstermine sind kantonal festgelegt. Kinder, die am 31. Mai das 4. Altersjahr zurückgelegt haben, können im darauffolgenden Kalenderjahr in den kleinen Kindergarten eintreten.

Jedes Kind, das am 31. Mai das fünfte Altersjahr zurückgelegt hat, besucht im nächsten Schuljahr
den obligatorischen Kindergarten.

Für Kinder die zwischen dem 1. April und 31. Juli der entprechenden Jahre geboren sind, besteht die Möglichkeit des vorzeitigen bzw. zurückgestellten Eintritts. Siehe Link.

Mehr dazu: Kindergarten
Name
Einschulungstermine_2021-29.pdf Download 0 Einschulungstermine_2021-29.pdf
Neben dem reichhaltigen Angebot der örtlichen Vereine wird in Lachen durch die Schule Volleyball angeboten. Zu Freiwilliger Schulsport

Schulhaus Seefeld

Fundgegenstände wie Kleider, Znüniböxli, Schirme und dergleichen werden beim Eingang Nord unterhalb der Sitzgelegenheiten im EG in  Boxen zwischengelagert.  Bitte schauen Sie dort nach, wenn Ihr Kind etwas vermisst. Rückfragen dazu nimmt der Hausdienst entgegen. Für Uhren, Schlüssel, Schmuck, Brillen usw. melden Sie sich im Sekretariat. 

In den Kindergärten werden die Fundgegenstände bei den jeweiligen Lehrerinnen gelagert.

 

Turnhalle/Hallenbad Seefeld
Oft wird nach dem Turn- oder Schwimmunterricht etwas liegengelassen. In den Garderoben der Turn- und Schwimmhalle Seefeld gefundene Wertgegenstände wie z.B. Uhren, etc. werden verschlossen aufbewahrt. Kleider und Schuhe werden an der Garderobe im Erdgeschoss der Seefeld Turnhalle gesammelt.
Die Gegenstände können an den jeweiligen Orten abgeholt werden. Bezüglich liegen gelassenen Gegenständen in der Garderobe der Turn- und Schwimmhalle wenden Sie sich bitte zu den offiziellen Schulzeiten direkt an den Hauswart Thomas Stöcklin 055 451 08 48.

Für Öffnungszeiten und weitere Informationen klicken Sie hier: Hallenbad Seefeld
Für Benutzungsgesuche Hallenbad und Turnhallen wenden Sie sich bitte an die Liegenschaftenverwaltung
Auf dem ganzen Schulhausareal sind Handys, Smartwatches und weitere elektronische Geräte unsichtbar und unhörbar aufzubewahren. Das heisst konkret: Sie sind ausgeschaltet und versorgt. Ist ein Gerät während des Unterrichts oder auf dem Schulhausareal zu hören oder zu sehen, nimmt es die Lehrperson an sich. Die Eltern erhalten eine Mitteilung und können das Gerät persönlich bei der Schulleitung wieder abholen.
Im Ufzgizimmer kann Ihr Kind unter Aufsicht die Hausaufgaben erledigen und geht anschliessend nach Hause. Zum Angebot: Hausaufgabenzimmer
An der Gemeindeschule Lachen werden Computer und iPads integriert eingesetzt.
Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien gewinnen in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung.
Der geschickte Umgang mit den elektronischen Errungenschaften wird dabei als wichtige neue Sachkompetenz in den Vordergrund gerückt. Im „Kerngeschäft Unterricht“ kann der Computer als neues, ergänzendes Hilfsmittel sinnvoll genutzt werden, primär für selbst gesteuertes Lernen, sekundär als Informationsquelle und Kommunikationsmittel.
Der zielgerichtete Computereinsatz soll die Schülerinnen und Schüler zur kritischen und verantwortungsvollen Anwenderhaltung erziehen. Beim täglichen Lernen steht jedoch weiterhin das konkrete Handeln und Tun im Vordergrund. Die virtuelle Welt auf dem Bildschirm ist deshalb im Unterricht nur als sinnvolle Ergänzung einzusetzen.

Bei den Jokerhalbtagen handelt es sich um eine Selbstdispensation durch die Erziehungsberechtigten. Pro Schuljahr haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kindergarten- oder Primarschulkind während vier Schulhalbtagen aus dem Unterricht zu nehmen. Schülerinnen und Schüler, welche im 2. Semester in die Gemeindeschule Lachen eintreten, haben ein Anrecht auf zwei Jokerhalbtage.
Es gilt das Dispensationsreglement vom 21.03.2019; Punkt 2.2 „Jokerhalbtage für Kindergarten und Primarschule“.

Einschränkung: Für den letzten Schultag vor den Sommerferien und den ersten Schultag nach den Sommerferien (zu Beginn eines neuen Schuljahres) kann kein Jokerhalbtag bewilligt werden. Ebenso kann während Schullagern, Projekttagen, Projektwochen oder sportlichen Anlässen kein Jokerhalbtag eingelöst werden. Bitte die Klassenlehrperson mindestens 2 Tage im Voraus informieren!

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Reglement_Dispensationen_SuS_SR_2019_0321.pdf Download 0 Reglement_Dispensationen_SuS_SR_2019_0321.pdf
Jugendtreffs, Fach- und Beratungsstellen im Kanton Schwyz
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Flyer_Adressen_und_Anlaufstellen_fuer_Jugendliche_im_Kanton_Schwyz.pdf Download 0 Flyer_Adressen_und_Anlaufstellen_fuer_Jugendliche_im_Kanton_Schwyz.pdf
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst ist ein ärztlich geleiteter Dienst, bei dem Kinder und Jugendliche mit psychologischen und reaktiven Störungen abgeklärt und behandelt werden. Eine direkte Anmeldung ist möglich. Die Leistungen werden über die Krankenkasse abgerechnet. Zum Angebot: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst

Der Stundenplan sämtlicher Kindergärten der Gemeindeschule Lachen is analog.

Im ersten Kindergartenjahr sind die "kleinen" Kindergartenkinder am Montag, Mittwoch und Freitag morgens und am Dienstag und Donnerstag nachmittags anwesend.

Im zweiten Jahr sind die  "grossen" Kindergartenkinder am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag morgens und nachmittags anwesend. Am Mittwoch ist der Nachmittag frei.

Name
Stundenplan Kindergarten Lachen Download 0 Stundenplan Kindergarten Lachen
Physische und psychische Gewalt, sowie Vernachlässigung und mangelnde Zuwendung sind die häufigsten Formen von Misshandlungen bei Kindern und Jugendlichen.

Flyer für Fachpersonen sowie Direktbetroffene und Angehörige
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2009_1020_1140_Kindesschutz.pdf Download 0 2009_1020_1140_Kindesschutz.pdf
Legasthenie ist die Bezeichnung für eine Lese- und Rechtschreibeschwäche. Zum Angebot: Legasthenie
Ziel der Logopädie ist die Beratung und Therapie bei Störungen der Stimme, der Sprache, des Redeflusses, der Artikulation und des Schluckens. Zum Angebot: Logopädie
Ab und zu tauchen auf den Köpfen von Kindern Läuse auf. Dies hat allerdings nichts mit schlechter Hygiene zu tun, sondern eher mit der immer grösser werdenden Reisefreudigkeit der Leute. Um eine Ausbreitung auf andere Kinderköpfe zu verhindern, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
  • sofortige Information der Lehrperson
  • die Lehrperson informiert die Eltern der ganzen Klasse (ohne Namensnennung)
  • wichtig ist die tägliche Kontrolle der Haare auf Läuse und Nissen und bei Befall die Behandlung mit einem geeigneten Lausshampoo. In Apotheken und Drogerien werden Sie kompetent beraten

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.kopflaus.ch
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Lausen_zehn_Nasenlangen_voraus.pdf Download 0 Lausen_zehn_Nasenlangen_voraus.pdf
Unser Körper ist viel mehr als ein Zusammenspiel von Knochen, Muskeln, Nerven und lebenswichtigen Organen. Zwischen Körper und Seele besteht eine wechselseitige Beziehung. Die Psychomotorik ist ein Fachgebiet und beruht auf der Wechselwirkung von Motorik und Gefühlsleben. Zum Angebot: Psychomotorik
Siehe unter Veloprüfung.
Die Schuladministration stellt auf Wunsch eine Schulbestätigung für den Schulbesuch an der Gemeindeschule Lachen aus.

Für Schülerinnen und Schüler, die aktuell an der Primarschule gemeldet sind, ist dies kostenlos. Für ehemalige Schüler /-innen der Gemeindeschule Lachen berechnen wir eine Umkostengebühr von 30.00 CHF.

(SR Beschluss vom 27.03.2018)
Zwischen den Sport- und Frühlingsferien stehen an der Gemeindeschule jeweils an zwei Tagen die Türen offen. Das Ziel der Gemeindeschule ist es, Eltern, Erziehungsberechtigten, Besucherinnen und Besuchern einen Einblick in den heutigen Schulalltag zu gewähren und die Möglichkeit zu geben, das eigene Kind als Lernende/Lernender in der Schule zu erleben und zu beobachten.
Um den Besuchstag für alle angenehm zu gestalten, machen wir die Besucherinnen und Besucher auf einige Punkte aufmerksam:
  • Der Unterricht findet nach Stundenplan statt.
  • Ihr Kind zeigt Ihnen gerne, wie es im Alltag selbständig lernen und arbeiten kann. Unterstützen Sie Ihr Kind bitte nur nach Rücksprache mit der Lehrperson.
  • Wir bitten Sie, Ihren Besuch nach dem Lektionsbeginn zu richten (08:15 / 09:00 / 10:05 / 10:50 / 13:40 / 14:25 / 15:25 Uhr).
  • Die Lehrpersonen und die Lernenden sind Ihnen dankbar, wenn Sie Gespräche und Diskussionen vor oder nach dem Unterrichtsbesuch führen.
  • Aus Gründen des Datenschutzes bitten wir Sie, nur persönliches Material Ihres eigenen Kindes anzuschauen (Ordner, Hefte,…).
  • Wir bitten Sie keine Foto- und Videoaufnahmen zu machen.

Natürlich sind Besuche von Eltern und Erziehungsberechtigten auch ausserhalb dieser offiziellen Besuchstage jederzeit möglich und willkommen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, sich mit der Lehrperson des Kindes abzusprechen.

Die Gemeindeschule Lachen bietet mit der Schulergänzenden Betreuung ein Angebot, das dem Wohle der Kinder dient und positive Auswirkungen auf den eigentlichen Schulbetrieb hat. Es besteht aus  Mittagstisch und Schülerhort . Ziel ist eine ganzheitliche und professionelle Betreuung der Kinder zwischen und nach der Unterrichtszeit.
Für die erbrachten Leistungen wird ein angemessener Beitrag der Eltern / Erziehungsberechtigten erhoben. 

Für eine Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus.

Das Schulprogramm für die Zeitperiode SJ 2019/20-2023/24 definiert die Entwicklungsschwerpunkte der Gemeindeschule Lachen.

In der Beilage finden Sie einen Überblick über die einzelnen Zielsetzungen.

Name
Schulprogramm_2019-24.pdf Download 0 Schulprogramm_2019-24.pdf
Im Jahresprogramm sehen Sie die Entwicklungsschwerpunkte des laufenden Schuljahres.
Name
Jahresprogramm_2023-24.pdf Download 0 Jahresprogramm_2023-24.pdf

Die tabellarische Übersicht zeigt ihnen den zeitlichen Verlauf der Erarbeitung  und Realisisierung der entsprechenden Entwicklungsschwerpunkte unserer Schule auf.

Name
Übersicht_Schulprogramm_2019-2024.pdf Download 0 Übersicht_Schulprogramm_2019-2024.pdf

Die Abteilung Schulpsychologie (ASP) ist ein kantonaler Dienst für Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen und Behörden bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten. Zum Angebot: Abteilung Schulpsychologie

Ziel der Schulsozialarbeit ist es, die Lehrpersonen zugunsten ihrer Kernaufgaben im pädagogischen Bereich zu entlasten sowie Eltern und Kinder bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen. Zum Angebot: Schulsozialarbeit
Der Schülerchor von Lachen wird wie der Musikunterricht durch die Musikschule Lachen-Altendorf angeboten.

Gemäss § 43 der Verordnung über die Volksschule stehen die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
Der Weg zur Schule hat für viele Kinder eine besondere Bedeutung. Am Schulweg erzählen sich die Kinder, was sie am Vortag oder in der Schule erlebt haben. Hier werden wichtige soziale Erfahrungen gemacht. Der Schulweg zu Fuss ist ein guter Ausgleich für langes Sitzen.
Schulrat und Lehrpersonen empfehlen den Eltern, ihre Kinder den Schulweg zu Fuss zurücklegen zu lassen.

Der beiliegenden Broschüre können sie wertvolle Hinweise entnehmen. 
 

Name
Broschure_Ihr_Kind_alleine_unterwegs.pdf Download 0 Broschure_Ihr_Kind_alleine_unterwegs.pdf
Die Gemeindeschule Lachen verfügt über ein umfangreiches Sonderschulungsangebot. Nötige Massnahmen werden in allen Fällen in Zusammenarbeit mit dem Abteilung Schulpsychologie, den Klassenlehrpersonen und den Eltern abgesprochen.
Die Integrative Förderung (IF) geht vom Grundsatz aus, dass möglichst alle Kinder gemeinsam lernen können. Damit sind auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen gemeint.
An unserer Schule wird IF seit 2009 umgesetzt. Grundsätzlich besuchen alle Kinder die Regelklasse in der Schule. Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten werden zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Fächer in einer kleinen Fördergruppe unterrichtet oder innerhalb der Klasse durch eine zusätzliche Fachperson IF (Heilpädagogin/Heilpädagoge) individuell unterstützt. Die Zuteilung zur Integrativen Förderung erfolgt aufgrund einer Beurteilung durch Fachpersonen (Fachteam) oder einer Abklärung durch die Abteilung Schulpsychologie (ASP) in Pfäffikon.
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen werden in unserem LernAtelier durch unterrichtliche Massnahmen während der Unterrichtszeit zusätzlich gefördert.
Name
Sonderpadagogisches_Konzept_Lachen_2018_0611.pdf Download 0 Sonderpadagogisches_Konzept_Lachen_2018_0611.pdf
Durch das Angebot von Mittagstisch und Schülerhort kommt ihr Kind bei uns in den Genuss einer ganztägigen Betreuung.

Gemäss SRSZ 611.210 §47 tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung für den regelmässigen Schulbesuch und die Einhaltung der schulischen Pflichten ihres Kindes. Vom Schulrat verwarnt oder mit Ordnungsbusse von CHF 200.- bis 5'000.- bestraft wird, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kind ohne Bewilligung vom Unterricht fernhält (SRSZ 611.210 §47).

Basierend auf diesen rechtlichen Grundlagen und dem Dispensationsreglement hat der Schulrat das beiliegende Bussenreglement verfasst.

Name
GSLA_Bussenreglement_2023_08.pdf Download 0 GSLA_Bussenreglement_2023_08.pdf
Die Schülerinnen und Schüler sind nicht durch die Schule versichert. Unfälle müssen privat der obligatorischen Krankenversicherung gemeldet werden.

Der Unterricht dauert für die Schülerinnen und Schüler vom 2. Kindergarten bis zur 6. Klasse täglich von 08.10–11.35 Uhr (Blockzeiten).
Am Nachmittag finden jeweils zwei oder drei Lektionen statt, es gibt also keine Blockzeiten. Die Lektionen starten entweder um  13.40 Uhr oder um 14.25 Uhr und dauern bis 15.10 Uhr oder 16.10 Uhr. 

Die Veloprüfung findet an einem Wochentag im September statt. Sie wird für alle 4. und 6. Klässler im Sinne einer Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Jugendlichen von Kantonspolizei, Velo-Moto-Club und Lehrerschaft durchgeführt. Termine inkl. Streckenbeschrieb und Bilder finden Sie unter:
https://www.sz.ch/sicherheit-polizei/kantonspolizei/praevention/verkehrspraevention/radtest.html/72-416-411-408-2747-2705-2701

Falls Sie planen, von Lachen wegzuziehen, informieren Sie bitte frühzeitig die Lehrperson. Den genauen Zügeltermin und die neue Adresse melden Sie bitte auf dem Sekretariat, damit eine Schülerüberweisung an den neuen Schulort vorgenommen werden kann.

Falls Sie mit schulpflichtigen Kindern einen Wohnortswechsel nach Lachen planen, wird normalerweise ihre alte Schulgemeinde eine Schülerüberweisung vornehmen. Anschliessend werden Sie von der Gemeindeschule Lachen über die Klassenzuteilung schriftlich informiert. Falls Sie kurz vor dem Zuzugsdatum noch keine Mitteilung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Sekretariat.