Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit (SSA) ist Ansprechpartner für alle an der Schule beteiligten Personen, z.B. Schülerinnen und Schüler, Eltern/ Erziehungsberechtige, Lehrpersonen und Schulleitung. Sie befasst sich mit verschiedenen Themen rund um den Schulalltag und trägt dazu bei, Herausforderungen in der Schule sowie dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu erkennen und gezielt anzugehen. Die SSA verfolgt das Ziel, bei der Optimierung des Lernumfeldes mitzuwirken. Sie kann mithelfen, Schülerinnen und Schüler in ihrer sozialen Entwicklung zu fördern und ihre Integration in den Lebensraum Schule zu unterstützen.

Mit verschiedenen Methoden versucht die SSA bei Schwierigkeiten und Vorkommnissen Klärung oder Veränderung herbeizuführen. Zu Gesprächen können sich Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie Eltern/ Erziehungsberechtige jederzeit anmelden.

Die Schulsozialarbeit richtet sich an...

... Schülerinnen und Schüler
Die SSA berät und begleitet Einzelne sowie Gruppen, welche Fragen haben oder Hilfe beanspruchen, wie zum Beispiel:
Probleme mit Mitschülerinnen und Mitschülern, Schwierigkeiten daheim, persönliche Sorgen und Nöte, Fragen zu sozialen Themen.
-> Mit dem Einverständnis der Lehrperson können Schülerinnen und Schüler auch während der Unterrichtszeit Beratungsgespräche in Anspruch nehmen.

... Eltern/ Erziehungsberechtigte
Die SSA bietet Eltern und Erziehungsberechtigten Information, Beratung und Unterstützung bei persönlichen Schwierigkeiten, wenn diese den Schulalltag des Kindes beeinträchtigen können. Die Schulsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Vernetzung der Lebenswelt Schule, Familie und Freizeit.

... Lehrpersonen und Schulleitung
Die SSA bietet Lehrpersonen und der Schulleitung Beratung und Unterstützung, wie zum Beispiel:
Probleme mit Schülerinnen und Schülern, Krisensituationen, Klassen- und Schulprojekte, Informationsveranstaltungen zu sozialen Themen, Gewaltprävention.

Die Schulsozialarbeit ist kostenlos, freiwillig und ist der Schweigepflicht unterstellt, solange der persönliche Schutz des Kindes gewährleistet ist. Die Schulsozialarbeit wird erst aktiv, wenn sie von einer Schülerin oder einem Schüler, einer Lehrkraft, der Schulleitung oder von Eltern/ Erziehungsberechtigten um Mithilfe bei der Lösung eines sozialen Problems gebeten wird. Die SSA ist gut vernetzt, kennt weitere spezialisierte Fachstellen und gibt diese Infos gerne weiter.

Zugehörige Objekte

Name
Flyer_A4_Sozialarbeit_Okt_2013.pdf (PDF, 398.1 kB) Download 0 Flyer_A4_Sozialarbeit_Okt_2013.pdf
Konzept_Schulsozialarbeit_GSLA_PSA_oA_20200826.pdf (PDF, 147.03 kB) Download 1 Konzept_Schulsozialarbeit_GSLA_PSA_oA_20200826.pdf
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