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Die Abteilung Schulpsychologie (ASP) ist ein kantonaler Dienst für Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen und Behörden bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten. Zum Angebot: Abteilung Schulpsychologie
| Adressen und Anlaufstellen für Jugendliche | Nach oben |
Jugendtreffs, Fach- und Beratungsstellen im Kanton Schwyz
Dokument: 2009_1020_1142_Adressen_und_Anlaufstellen_fr_Jugendliche.pdf (963.5 kB)
| Benutzungsgesuche Hallenbad und Turnhallen | Nach oben |
Für Benutzungsgesuche Hallenbad und Turnhallen wenden Sie sich bitte an die Liegenschaftenverwaltung
Spannende Romane, Witzige Comics, Interessante Sachbücher, Hilfreiche Lern-Software; das alles finden Sie in der Bibliothek
Im Schuljahr 2004/05 wurden an der Gemeindeschule Lachen Blockzeiten eingeführt. Die Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur 6. Klasse besuchen den Unterricht jeden Tag von 08.15 Uhr bis 11.35 Uhr. Am Nachmittag findet der Unterricht zwischen 13.40 Uhr und 15.10 Uhr beziehungsweise 16.10 Uhr statt. Durch das Angebot von Mittagstisch und Betreuung wird praktisch die Struktur einer Tagesschule gewährleistet.
Die im Schulblatt veröffentlichten Feriendaten sind für alle Kindergartenschüler und Schulkinder verbindlich. Eltern wollen bitte die Ferienplanung anpassen, damit der geordnete Schulbetrieb gewährleistet bleibt. Zusätzlich zu den ordentlichen Schulferien stehen jedem Kind pro Jahr drei halbe Jokertage zur freien Verfügung. Die Eltern informieren die Klassenlehrperson mindestens zwei Tage (für die letzte Woche vor den Sommerferien mindestens sieben Tage im voraus) schriftlich mit dem Gutschein für Jokerhalbtage. Für die genaue Handhabung der Jokertage gilt das "Reglement Jokertage". Für Dispensationen bis zu einem Tag ist die Klassenlehrperson zuständig. Für Dispensationen bis zu 2 Wochen ist die Schulleitung und für mehr als 2 Wochen der Schulrat zuständig. Gesuche werden nur bewilligt, wenn es sich dabei um dringende persönliche oder familiäre Angelegenheiten handelt. Gesuche für blosse Ferienverlängerungen werden grundsätzlich abgelehnt. Die Schulleitung ist bestrebt, mit dieser restriktiven Haltung ein für alle Schulkinder gerechtes System zu handhaben und bittet die Eltern, diese Weisungen in ihren Ferienplanungen zu berücksichtigen.
Dokument: Dispensen.pdf (65.8 kB)
Hier finden Sie das Formular für Dispensen, welche mehr als 1 1/2 Tage (Jokertage) betragen.
Dokument: Dispensgesuch.pdf (25.3 kB)
Dyskalkulie ist eine Schwäche beim Erlernen der Rechenoperationen, der Orientierung im Zahlenraum und/oder des mathematischen Verständnisses. Zum Angebot: Dyskalkulie
Mit der neuen Volksschulverordnung wurde der Stichtag für die Schulpflicht vom 30. April auf den 31. Juli verschoben. Mehr dazu: Kindergarten
Neben dem reichhaltigen Angebot der örtlichen Vereine wird in Lachen durch die Schule Volleyball angeboten. Zu Freiwilliger Schulsport
Für verlorene Gegenstände wenden Sie sich bitte an die Lehrperson oder den Hauswart des entsprechenden Schulhauses. Nicht abgeholte Kleider und Wertgegenstände werden nach einem halben Jahr einem Hilfswerk übergeben.
Für Öffnungszeiten und weitere Informationen klicken Sie hier: Hallenbad Seefeld
Auf dem ganzen Schulhausareal sind Handys unsichtbar und unhörbar. Das heisst konkret: Sie sind ausgeschaltet und versorgt. Vorgehen bei Missachten dieser Regeln: Ist ein Handy während dem Unterricht oder auf dem Schulhausareal zu hören oder zu sehen, nimmt es die Lehrperson an sich. Die Eltern erhalten eine Mitteilung und können das Gerät persönlich bei der Schulleitung wieder abholen.
| ICT Internet and Communication Technology | Nach oben |
Die Grundidee des ICT-Lehrplan ist es, bisheriges Wissen und gewachsene Fertigkeiten durch Medienkompetenz zu erweitern. Die Schülerinnen und Schüler sollen ICT effizient und sinnvoll nutzen lernen. Es soll ein aktiver und kritischer Umgang mit Computer und Internet erlernt werden.
Pro Schuljahr haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kindergarten- oder Primarschulkind während dreier Schulhalbtage aus dem Unterricht zu nehmen.
Dokument: Jokertage.pdf (40.0 kB)
| Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst | Nach oben |
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst ist ein ärztlich geleiteter Dienst, bei dem Kinder und Jugendliche mit psychologischen und reaktiven Störungen abgeklärt und behandelt werden. Eine direkte Anmeldung ist möglich. Die Leistungen werden über die Krankenkasse abgerechnet. Zum Angebot: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Physische und psychische Gewalt, sowie Vernachlässigung und mangelnde Zuwendung sind die häufigsten Formen von Misshandlungen bei Kindern und Jugendlichen. Flyer für Fachpersonen sowie Direktbetroffene und Angehörige
Dokument: 2009_1020_1140_Kindesschutz.pdf (812.0 kB)
Legasthenie ist die Bezeichnung für eine Lese- und Rechtschreibeschwäche. Zum Angebot: Legasthenie
Ziel der Logopädie ist die Beratung und Therapie bei Störungen der Stimme, der Sprache, des Redeflusses, der Artikulation und des Schluckens. Zum Angebot: Logopädie
Ab und zu tauchen auf den Köpfen von Kindern Läuse auf. Dies hat allerdings nichts mit schlechter Hygiene zu tun, sondern eher mit der immer grösser werdenden Reisefreudigkeit der Leute. Um eine Ausbreitung auf andere Kinderköpfe zu verhindern, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: sofortige Information der Lehrperson die Lehrperson informiert die Eltern der ganzen Klasse (ohne Namensnennung) wichtig ist die tägliche Kontrolle der Haare auf Läuse und Nissen und bei Befall die Behandlung mit einem geeigneten Lausshampoo - in Apotheken und Drogerien werden Sie kompetent beraten Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.kopflaus.ch
Dokument: Läusen zehn Nasenlängen voraus.pdf (148.1 kB)
Wenn Ihr Kind keine Möglichkeit hat, Zuhause das Mittagessen einzunehmen, gibt es das Angebot vom Mittagstisch
Dokument: Flyer_Mittagstisch2010.pdf (59.9 kB)
Unser Körper ist viel mehr als ein Zusammenspiel von Knochen, Muskeln, Nerven und lebenswichtigen Organen. Zwischen Körper und Seele besteht eine wechselseitige Beziehung. Die Psychomotorik ist ein Fachgebiet und beruht auf der Wechselwirkung von Motorik und Gefühlsleben. Zum Angebot: Psychomotorik
| Schulbesuch Kinder aus anderen Gemeinden | Nach oben |
Kinder aus anderen Gemeinden können den Kindergarten und die Primarschule in Lachen besuchen, wenn sie während fünf Tagen pro Woche in einer Tagesstätte oder bei einer Tagesfamilie betreut werden. Über das genaue Vorgehen informiert das Merkblatt.
Dokument: Merkblatt_Aufnahme_Kinder_aus_anderen_Gemeinden.pdf (69.2 kB)
Jeweils im Frühjahr finden zwei Schulbesuchstage statt, zu denen Eltern, Verwandte und Bekannte sowie weitere an der Schule interessierten Personen herzlich eingeladen sind. Eltern können aber auch während des ganzen Schuljahres nach entsprechender Absprache mit der Lehrperson ihre Kinder im Unterricht besuchen und die tägliche Schulsituation miterleben.
Die Gemeindeschule Lachen bietet mit der Schulergänzenden Betreuung ein Angebot, das dem Wohle der Kinder dient und positive Auswirkungen auf den eigentlichen Schulbetrieb hat. Es besteht aus den Elementen Mittagstisch, Schülerhort und Ufzgizimmer.
Ziel der Schulsozialarbeit ist es, die Lehrpersonen zugunsten ihrer Kernaufgaben im pädagogischen Bereich zu entlasten sowie Eltern und Kinder bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen. Zum Angebot: Schulsozialarbeit
Der Schülerchor von Lachen wird wie der Musikunterricht durch die Musikschule Lachen-Altendorf angeboten.
Bei Bedarf wird Ihr Kind nach Schulschluss oder im Anschluss an den Mittagstisch bei uns betreut. Zum Angebot: Schülerhort
Dokument: Flyer_Betreuung.pdf (60.1 kB)
Mit Erziehungsratsbeschluss vom Juli 2006 wurden alle Schulträger im Kanton Schwyz zur Entwicklung eines lokalen, sonderpädagogischen Konzepts verpflichtet. Ab Schuljahr 2009/10 ist die Gemeindeschule Lachen mit der Umsetzung des Konzepts gestartet. Ziel ist es, Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen wenn immer möglich, in der Regelklasse zu unterrichten.
Dokument: 2008_1209_Sonderpdagogisches_Konzept_durch_Kt_genehmigt_Okt_08.pdf (1194.6 kB)
Im Kindergarten besuchen die "Kleinen" während fünf, die "Grossen" während sieben Halbtagen pro Woche den Unterricht.Den allgemeinen Stundenplan finden Sie hier:
Dokument: Std_plan_KG_Lachen.pdf (32.5 kB)
Durch das Angebot von Mittagstisch und Schülerhort kommt ihr Kind bei uns in den Genuss einer ganztägigen Betreuung.
Im Ufzgizimmer kann Ihr Kind unter Aufsicht die Hausaufgaben erledigen und geht anschliessend nach Hause. Zum Angebot: Ufzgizimmer
Dokument: Flyer_Betreuung.pdf (60.1 kB)
Die Schülerinnen und Schüler sind nicht durch die Schule versichert. Unfälle müssen privat der obligatorischen Krankenversicherung gemeldet werden.
Die Veloprüfung findet an einem Wochentag im September statt. Sie wird für alle 4. und 6. Klässler im Sinne einer Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Jugendlichen von Kantonspolizei, Velo-Moto-Club und Lehrerschaft durchgeführt.
Falls Sie planen, von Lachen wegzuziehen, informieren Sie bitte frühzeitig die Lehrperson. Den genauen Zügeltermin und die neue Adresse melden Sie bitte auf dem Sekretariat, damit eine Schülerüberweisung an den neuen Schulort vorgenommen werden kann.
Falls Sie mit schulpflichtigen Kindern einen Wohnortswechsel nach Lachen planen, wird normalerweise ihre alte Schulgemeinde eine Schülerüberweisung vornehmen. Anschliessend werden Sie von der Gemeindeschule Lachen über die Klassenzuteilung schriftlich informiert. Falls Sie kurz vor dem Zuzugsdatum noch keine Mitteilung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Sekretariat
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