Die Schulkinder werden während der obligatorischen Schulpflicht periodisch ärztlich untersucht. Zeigt sich bei einem Kind mangelhafte körperliche oder geistige Entwicklung, so trifft der Schulrat zusammen mit den zuständigen Spezialdiensten die erforderlichen Massnahmen. Die Eltern können ihre Kinder auch durch den Hausarzt untersuchen lassen und dies schriftlich bestätigen lassen.

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